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Stichwort English Beschreibung
Städtebaulicher Vertrag planning agreement Bei städtebaulichen Vertragen handelt es sich um Verträge zwischen Kommunen und Privatunternehmen (Investoren, Projektentwicklern, sonstige Maßnahmeträger), bei denen die Kommune die Durchführung von städtebaulichen Aufgaben, die ihr nach dem Baugesetzbuch obliegen, auf das Privatunternehmen auf deren Kosten überträgt. Die rechtlichen Grundlagen hierzu finden sich in § 11 BauGB. Vertragsgegenstände können u.a. sein:
  • Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen (Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Ausarbeitung städtebaulicher Planungen d.h. von Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen einschl. der Erstellung eines Umweltberichts, - Bodenordnungsmaßnahmen, Maßnahmen der Bodensanierung und der Erschließung,
  • Verträge über die Grundstücksnutzung insbesondere im Zusammenhang mit Projekten der "Sozialen Stadt" oder von Einheimischenmodellen sowie Übernahme von Maßnahmen des Ausgleichs für die Bodenversiegelung (Anlage von Biotopen und Durchführung sonstiger, auch externer Ausgleichsmaßnahmen usw.),
  • Die Übernahme von sog. Folgekosten, die als Voraussetzung oder Folge des Vorhabens entstehen, über das ein städtebaulicher Vertrag geschlossen wurde.

Die Aufzählung ist nicht erschöpfend. Auch der Durchführungsvertrag im Rahmen eines Vorhaben- und Erschließungsplanes zählt zu den städtebaulichen Verträgen. Die Motive zum Abschluss von städtebaulichen Verträgen bestehen seitens der Gemeinde darin, sich finanziell zu entlasten, seitens der Privatunternehmen bzw. Investoren darin, zu Baurechten unter Mitwirkung bei deren Gestaltung und Beschleunigung der Vorhaben zu gelangen.

Ein städtebaulicher Vertrag bedarf der Schriftform bzw. der notariellen Beurkundung, wenn damit die Verpflichtung zum Erwerb oder der Veräußerung oder sonstigen Eigentumsübertragung von Grundstücken verbunden ist.